Gemeinnützigkeit

Der Verein „Sternwarte Limburg e.V.“ wurde vom Finanzamt Limburg mit Bescheid vom 27.02.2004 als gemeinnützig anerkannt.
Die Sternwarte Limburg e.V. ist nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Ebenso ist der Verein nach §9 Nr.5 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Ein Freistellungsbescheid vom 13.01.2012 liegt vor.

Die Sternwarte Limburg e.V. fördert wissenschaftliche Zwecke, sowie folgende allgemein als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke:
Förderung kulturelle Zwecke und Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (Abschnitt A, Nr. (n) 3,4 der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV).

Die Sternwarte Limburg e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihm zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, eine Spendenbescheinigung zu erstellen.

Der Verein ist ebenfalls berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.